Ein bunter Bulli auf einer blühenden Blumenwiese.

Hinweisgeberschutz

SCHUTZ DES HINWEISGEBERS

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Hinweisgeber (Whistleblower). Mitarbeiter, die in redlicher
Absicht über mögliche illegale oder unredliche Handlungen berichten, von denen sie erfahren haben, haben keine Nachteile zu befürchten – auch wenn sich der Verdacht später als unbegründet herausstellt. Diese Hinweise werden absolut anonym behandelt.

 

Unsere interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz ist:


Margit Gerblinger

Telefon: 083 30 / 911 264 

E-Mail: kontakt@­margitgerblinger.de

Homepage: www.margitgerblinger.de